Der Verein und seine Entwicklung

Der Baden-Württembergische Notarverein e.V.

Der Baden-Württembergische Notarverein e.V. entstand im Jahr 2024 durch die Aufnahme der vormaligen Vereine „Badischer Notarverein e.V.“ und „Württembergischer Notarverein e.V.“. Der Verein setzt die Tradition der Standesorganisationen fort, die seit dem Jahr 1860 bestanden haben.
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Das Notariatswesen in Baden-Württemberg

Aus historischen Gründen entwickelte sich das Notarwesen in Baden-Württemberg in den vormaligen Landesteilen unterschiedlich. Der neuzeitliche Teil der Notariatsgeschichte beginnt mit der Reichsnotarordnung Kaiser Maximilians I., die im Jahr 1512 erlassen wurde. Dort enthaltene Anordnungen, etwa dass Urkunden zu verlesen sind, gelten bis heute und prägen das Berufsbild des Notars. Es bildeten sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands drei Notariatssysteme heraus: 

• das Nur-Notariat unter Beschränkung des Notars auf die Urkundstätigkeit nach französischem Vorbild.

• das Anwaltsnotariat, in dem Rechtsanwälte nebenberuflich auch als Notar arbeiten und

• das Amtsnotariat, das die Aufgabe des Notars mit derjenigen des Richters verbindet.

Die Historie des Notariatswesens in Baden-Württemberg stellt der Beitrag von Herrn Notar Werner Dieterle ausführlich dar (Das Notariat in Baden-Württemberg, BWNotZ 2000, 110 Download)