Vereinsgeschichte

Der Badische Notarverein wurde am 07.10.1900 gegründet. Einen Überblick über die Vereinsgeschichte finden Sie im Text von Herrn Notar Ingo Braun aus der Festgabe zum 100jährigen Jubiläum des Badischen Notarverein aus dem Jahr 2000 (Download).

Die Historie des noch älteren Württembergischen Notarvereins und seiner über 150-jährigen Geschichte ist vorzüglich aufbereitet in diesem Text von Herrn Notar Walter Strobel (Der Württembergische Notarverein e.V., BWNotZ 2010, 202 (Download).

Das Notariat in Württemberg und Hohenzollern und seine Entwicklung

Die Bundesnotarordnung stammt aus den 1960er Jahren, legalisierte aber die diversen verschiedenen Notariatssysteme nebeneinander und unternahm keine Vereinheitlichungsbestrebungen. Reformbestrebungen dieses Systems gab es in den vergangenen Jahrzehnten häufig. Die Gründe hierfür waren vielfältig und insbesondere wurde als Schwachstelle identifiziert, dass die personellen und sachlichen Ressourcen des Landes für das Beurkundungsaufkommen im Land als zu gering angesehen wurden. Dies führte ab dem Jahr 2006 zunächst dazu, dass bereits etwa 20 Kollegen zu hauptberuflichen Nur-Notaren ernannt wurden, insbesondere in den größeren Städten des Bezirks.

Der Jahreswechsel 2017/2018 brachte durch die Notariatsreform in Baden-Württemberg einen überwältigenden Umbruch im bisherigen System mit sich. Wie auch im Grundbuchwesen wiesen die Notariate in Baden-Württemberg eine historisch gewachsene Struktur auf, die es sonst nirgends mehr in Deutschland und Europa gab. Und ebenso wie im Grundbuchbereich gab es auch im Notariatswesen zwischen den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedliche Strukturen. Zum 1. Januar 2018 wurden alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen nunmehr ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden. Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden ab dem Stichtag wie im übrigen Bund durch die Amtsgerichte erledigt.

Das Notarwesen im historischen Hohenzollern entwickelte sich bis 1945 im Wesentlichen als Teil der württembergischen Justizverwaltung. Da Hohenzollern selbst keine eigenständige Notariatsverwaltung hatte, sind die Entwicklungen eng mit denen in Württemberg verbunden.